arbeitsgebiete geräte agb kontakt boöglibautrocknungen

6. mietdauer

 

6.1

die mietzeit beginnt mit dem zwischen den parteien vereinbarten tag der inbetriebnahme der mietgeräte vor ort.

 

6.2

die mietzeit endet mit der ausserbetriebnahme der mietgegenstände durch den vermieter.

 

6.3

zeiten für wartung und pflege der mietgegenstände die durch natürlichen verschleiss und gebrauch notwendig werden gehen zu lasten des vermieters.

 

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