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asbest-analysen

  •                                                                  analyse
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seit dem 1. januar 2009 enthält die bauarbeitenverordnung (BauAV) die "ermittlungspficht". darin wird festgehalten, dass bereits vor beginn von bauarbeiten abgeklärt werden muss, ob mit asbest zu rechnen ist. bei gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, muss auch heute noch mit unterschiedlichsten asbesthaltigen materialien gerechnet werden. bestimme arbeiten dürfen nur von spezialfirmen ausgeführt werden, die von der suva anerkannt sind.

böglibautrocknungen unterstützt sie
bei der analyse sowie planungs- und beratungsdienstleistungen im zusammenhang
mit asbestsanierungen.

 

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