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8. zahlung

 

8.1

rechnungstellung nach beendigung der mietzeit.

 

8.2

die zahlung hat grundsätzlich innerhalb 14 tage nach erhalt der rechnung ohne abzug zu erfolgen. aufrechnung und rückbehalt sind ausgeschlossen.

 

8.3

bei versicherungsschäden ist eine abrechnung bei entsprechender zusage direkt mit der versicherung prinzipiell möglich.

 

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