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2. rechte des vermieters

 

2.1

der vermieter hat zu jedem zeitpunkt das recht die mietgeräte zu besichtigen. wird hierbei ein missbrauch jedweder art festgestellt hat er das recht das mietverhältnis sofort zu beenden und die mietgeräte wieder in besitz zu nehmen.

 

2.2

beim verdacht einer vermögensverschlechterung bzw drohender insolvenz des mieters hat der vermieter das recht das mietverhältnis sofort zu beenden und die mietgeräte wieder in besitz zu nehmen.

 

weiter zu pflichten des mieters